Zivilrecht

Das Zivilrecht ist jenes Recht, das die Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt. Rechtssubjekte sind in der Regel natürliche Personen (z. B. Bürger) oder juristische Personen (z. B. Unternehmen).

Es gliedert sich in das Allgemeine bzw. Bürgerliche Privatrecht (Schuldrecht, Erbrecht, Familienrecht usw.) und das Sonderprivatrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht etc.). Das im Zivilrecht wichtigste Gesetzbuch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches vor allem grundlegende Regeln über Personen, Sachen, Tierrechte und Schuldverhältnisse beinhaltet, bspw. das Familienrecht.

Im Gegensatz zum Zivilrecht regelt das Öffentliche Recht die Rechtsbeziehung zwischen Rechtssubjekten und dem Staat, wozu auch das Strafrecht gerechnet wird.

Der Begriff „Zivilrecht“ wird zum Privatrecht oft synonym genannt. In juristischen Definitionen bezeichnet das Zivilrecht meist einen wichtigen Teil des Privatrechts, nämlich das Allgemeine Privatrecht. Hier wird das Zivilrecht jedoch synonym zu Privatrecht verwandt.

Abgrenzung zum Öffentlichen Recht

Die Abgrenzung zwischen dem zivilen und dem öffentlichen Recht ist nicht immer unumstritten. Die herrschende Lehrmeinung folgt der sogenannte modifizierten Subjektstheorie. Demnach handelt es sich um Zivilrecht, wenn eine Gesetzesnorm keinen Träger hoheitlicher Gewalt als solchen berechtigt oder verpflichtet.

 

Was gehört zum Zivilrecht? Beispiel Bürgerliches Gesetzbuch

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich einige der für das Zivilrecht wichtigsten Gesetze. Folgende Gliederung weist das Bürgerliche Gesetzbuch auf:

  • Buch I: Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB)
  • Buch II: Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB)
  • Buch III: Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB)
  • Buch IV: Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB)
  • Buch V: Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB)

Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsgebiets ist ein im Zivilrecht bewanderter Anwalt meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert. Handelt es sich beispielsweise um einen Streit um Unterhalt, so wäre es im Zivilrecht ratsam, einen Rechtsanwalt speziell des Familienrechts zu engagieren.

Allgemeiner Teil des BGB

Zivilrecht allerdings bereits im Allgemeinen Teil des BGB. Das erste Buch stellt generelle Regelungen den anderen vier Büchern voraus, um Doppelungen möglichst zu vermeiden. Auf diese Weise müssen Buch II bis V lediglich Paragraphen enthalten, die sich gezielt auf die betreffende Sachmaterie beziehen.

Folgende Aufteilung des ersten Buches ist üblich:

  • Grundlagen: objektives und subjektives Recht
  • Personenrecht: natürliche und juristische Personen
  • Rechtsgeschäfte: Verträge, Geltungsvoraussetzungen und Willenserklärung
  • Stellvertretung eines Rechtssubjekts durch ein anderes
  • Fristen, Termine, Verjährung

Verjährung im Zivilrecht

So wird in den §§ 194 bis 218 etwa die im Zivilrecht geltende Verjährung behandelt, sofern keine abweichenden Normen in anderen Teilen des BGB existieren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).

Abweichende Fristen sind häufig bei Vorsatz oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche (etwa mittels eines Titels) anzutreffen. Beispielsweise heißt es in § 197 BGB:

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, […].